Der Kassierer hat nach den Weisungen des Ortsbrandmeister und nach Maßgabe von Kommandobeschlüssen sämtliche Geldgeschäfte zu besorgen. Er hat besonders die Verwahrung und Verbuchung der Gelder durchzuführen und am Schluss des Jahres einen Kassenabschluss zu verfassen. Der Kassenabschluss ist alljährlich in der Jahreshauptversammlung den Feuerwehrmitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Die Rechnungs- und Kassenvorgänge sind jährlich von den in der Jahreshauptversammlung auf die Dauer eines Jahres gewählten Kassenprüfern zu überprüfen.
Bei der Feuerwehr Dollbergen ist das:
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